24.10.2022

Vegetationsarbeiten auf der
Ausbaustrecke Emmerich – Oberhausen

Für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Emmerich und Oberhausen ist im Allgemeinen eine Verbreiterung der Bahnfläche notwendig. Der Platzbedarf des neuen Gleises, der Schallschutzwände, der Oberleitungsanlagen sowie der Böschungen findet hier Berücksichtigung. Dabei steht der Streckenausbau im Einklang mit Umwelt-, Natur- sowie Artenschutz für das Projekt im Fokus. Deshalb ist die DB Netz AG bemüht möglichst wenig in die Umwelt einzugreifen. Aus technischen und sicherheitsbedingten Aspekten müssen jedoch Vegetationsarbeiten – ausschließlich im notwendigen Maße – erfolgen. Allerdings sorgt die DB Netz AG mit Hilfe von umfassenden Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für einen Ausgleich gegenüber den zu entfernenden Grünflächen.

Rechtsgrundlagen
Der § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt fest, dass Vegetationsarbeiten ausschließlich im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar durchgeführt werden dürfen. Auch das Ausbauprojekt hält sich an diese gesetzlich vorgegebenen Zeiten. Denn bei Ausbauprojekten wie der ABS 46/2 sind die Umfänge der Vegetationsarbeiten bereits im Planfeststellungsverfahren geregelt und mit Erhalt des Baurechts festgelegt. Sind Vegetationsarbeiten außerhalb dieser Periode notwendig, so ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörden erforderlich, ohne die keine Rückschnitte erlaubt sind.


Weitere Informationen zum allgemeinen Thema „Umwelt- und Naturschutz“ finden Sie hier auf unserer Website.


Vegetationsarbeiten auf der ABS 46/2 innerhalb der Periode 2022/2023
Bauabschnitt 1
Im Bauabschnitt 1, in den Bereichen der Rosastraße, dem Bahnhof Sterkrade, der Weierstraße und der Weseler Straße, erfolgen Rückschnitte erst ab Januar 2023. Diese dienen der Baufeldfreimachung, insbesondere um Medien- und Kommunikationskabel verlegen zu können.

Bauabschnitt 2
Für den Bauabschnitt 2 sind zwischen Oktober und Ende November 2022 ebenfalls Vegetationsarbeiten zur Baufeldfreimachung geplant. In Dinslaken erfolgen Rückschnitte nahe der Eisenbahnüberführung (EÜ) Jägerstraße, zwischen der EÜ Brinkstraße und der EÜ Landwehr bzw. Küpper Straße sowie im Bereich des Bahnhofs. In Voerde betreffen die Arbeiten die Bereiche des Haltepunkts, der EÜ Grenzstraße und der EÜ Hammweg, der EÜ Holthauser Bach sowie der Friedrichsfelder Straße.

Bauabschnitt 3
Der Bauabschnitt 3 sieht Vegetationsarbeiten während der gesamten Rückschnittperiode nahe der Straßenüberführung (SÜ) Willy-Brandt-Straße, der EÜ Lippe sowie nahe des Bahnhofs Wesel als vorbereitende Maßnahme für den Bau des dritten Gleises vor.

Bauabschnitt 4
In Teilbereichen des gesamten Bauabschnitts 4 sieht das Projekt innerhalb der aktuellen Periode Vegetationsarbeiten zur Durchführung von notwendigen Kampfmittelsondierungen sowie für Waldrandunterpflanzung im Bereich des Sonsfelder Waldes vor. In diesem Fall ragen Baumwurzeln dort aus dem Boden, wo künftig die neu angelegte Straße langführt. Damit auch in Zukunft, insbesondere während der Nutzung der Straße, kein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer entsteht, entfernt die DB die betroffenen Bäume. In diesem Zuge baut das Team der ABS 46/2 den Waldrand neu auf, um Licht und Platz für neue Pflanzen zu schaffen.
 
Ausgleichsmaßnahmen entlang der Ausbaustrecke Emmerich - Oberhausen 
Laut Bundesnaturschutzgesetz muss jeder Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert werden. Der ökologische Ausgleich kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen: Zum einen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die ein Vorhabenträger vor Ort umsetzt, zum anderen durch den Erwerb von sogenannten Ökopunkten. Im Folgenden berichten wir Ihnen, was das Ausbauprojekt der ABS 46/2 an Ausgleichsmaßnahmen in der aktuellen Vegetationsperiode vorsieht.

Bauabschnitt 1
Im Bauabschnitt 1 erfolgt als Ausgleich im Gebiet Sterkrade Nord das Anlegen einer Obstwiese, die zur Aufwertung des Lebensraumes für Flora und Fauna und der Neuanlage von wertvollen Biotopstrukturen dient. Hinzu kommt eine trassenferne Aufforstung von Ackerflächen im Gebiet Sterkrade Nord, die das Pflanzen von klimaangepassten Pflanzen zur Entwicklung von lebensraumtypischen Wäldern vorsieht. Zum Schutz bestehender Büsche und Bäume während künftiger Bauarbeiten, errichtet das Projektteam außerdem Gehölzschutzzäune.

Bauabschnitt 2
Sowohl in Dinslaken als auch in Voerde hat das Projekt bereits einen Großteil der geplanten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Dazu zählen Weißelungen von hunderten Bäumen, um vordere Baumreihen vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Die Anbringung von mehr als 270 Fledermaus- und Vogelnistkästen bieten zahlreichen Tieren ein sicheres Zuhause. Auch die Errichtung mehrerer Ersatzhabitate für geschützte Tierarten von einer mehr als 2000m² großen Fläche ist bereits umgesetzt.
In Zukunft sind für den Bauabschnitt 2 weitere Ersatzhabitate sowie Aufforstungen, wie bspw. im Bereich der Hühnerheide von mehr als 6000 Bäumen, geplant.

Bauabschnitt 3
Auch im Bauabschnitt 3 hat es bereits Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen gegeben. Viele weitere stehen noch auf dem Programm. Im Bereich der EÜ Lippe, in den Lippeauen, nahe der Schillkaserne sowie im Gewerbegebiet „Am Industriepark“ in Voerde-Friedrichsfeld hat das Projektteam bereits 30 Nistkästen angebracht. Ersatzhabitate von 10.000 m² Fläche bieten geschützten Tierarten sicheren Unterschlupf. Darüber hinaus hindert ein ca. 5.500 Meter langer Amphibienschutzzaun Tiere vor dem Betreten der Baustellen. Nahe der Lippeauen, des Kasselwegs und der EÜ Lippe pflanzt das Team Pflanzenarten für Nachtigallen und Bluthänflinge, die in diesen Bereichen besonders häufig vorkommen.

Bauabschnitt 4
Wie vorab erwähnt ist für den Bereich des Sonsfelder Waldes der Aufbau des Waldrandes zur Schaffung von Licht und Platz für neue Pflanzen vorgesehen. Darüber hinaus folgen auch hier Nisthilfen für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse. Im Bauabschnitt 4 gibt es bereits zwei Ersatzhabitate für geschützte Tierarten wie Zauneidechsen und Steinkäuze. Die Aufwertung von Biotopen durch das Anlegen von Obstbaumwiesen, Gehölz- und Waldrandunterpflanzungen zählen ebenfalls zu vorgesehenen Maßnahmen.