21.09.2022

Wie wirksam sind Schallschutzwände wirklich?

Der Schutz der Anwohnenden vor Lärm ist entlang der gesamten Strecke ein Fokusthema im Ausbauprojekt der ABS 46/2. Deshalb kommen neben passiven Schallschutzmaßnahmen auch aktive Maßnahmen zum Einsatz. Doch welche Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben gibt es, die über die Auswahl der Schutzmaßnahmen entscheiden?
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt bei Aus- und Neubaustrecken sowie bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen die Lärmvorsorge. Sie hat das Ziel, Anwohnende und Umwelt vor entstehendem Lärm zu schützen. Es bildet damit die Grundlage zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen. In der 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
Unabhängige Gutachter:innen berechnen die Geräuschpegel, um nicht nur die aktuelle, sondern auch die zukünftige Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Auch Randbedingungen wie Brücken, enge Kurven oder die genaue Fahrbahnart werden in diese Berechnungen mit einbezogen. Aus den Werten werden schließlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen abgeleitet, die die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erlauben.
Im Fall der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen basieren die Berechnungsdaten auf den aktuellen Verkehrsprognosen des Bundesverkehrswegeplans 2030 und orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Grenzwerten für Tages- und Nachtzeiten.

Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen
Die Vorkehrungen zum Schallschutz setzen sich aus einer Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen zusammen. Bei passiven Maßnahmen handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. Sie kommen ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz, sofern allein mit diesen die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Aktiv nennt man Maßnahmen direkt an der Strecke, wie beispielsweise Schallschutzwände. Sie haben eine großflächige Schutzfunktion, denn sie wirken hoch absorbierend und verhindern so die Entstehung von Schallreflexionen. Im Projekt Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen werden Schallschutzwände auf einer Länge von 77 Kilometern gebaut. In den meisten Fällen kommen Aluminiumwände zum Einsatz, deren Innenleben mit mineralischen Faserdämmplatten gefüllt sind. Dadurch vermindern sie den Schall an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg und erreichen eine Schallreduktion von 10 dB(A) oder sogar mehr. In der Wahrnehmung des Menschen wirkt eine Minderung des Schallpegels um 10 dB(A) wie die Halbierung der gesamten Lautstärke!

Das Ausbauprojekt stimmt die Gestaltung der Lärmschutzwände mit den einzelnen Kommunen ab, damit sie sich bestmöglich ins Stadtbild integrieren. Um Sichtbeziehungen oder die Verbesserung der Lichtverhältnisse zu erhalten, kommen teilweise auch transparente Schallschutzelemente zum Einsatz. Im Gegensatz zu Aluminiumelementen haben diese jedoch den Nachteil, dass sie Schall reflektieren und nicht wie gewünscht absorbieren („schlucken“).
Ein weiterer Vorteil von Aluminiumwänden ist die kurze Bauzeit. Denn der Bau erfolgt sehr effektiv in Form eines Taktprinzips. Vorab werden die Gründungspfähle hergestellt. Anschließend erfolgt der Bau der Pfosten. Zuletzt können die leichten Alu-Elemente in die Pfosten geschoben werden.

Auch der vergleichsweise geringe Platzbedarf sowie eine lange Haltbarkeit von mindestens 50 Jahren sprechen für den aktiven Schallschutz.

Weitere Informationen zu Maßnahmen bzgl. Schall- und Erschütterungsschutz entlang der Strecke finden Sie hier.